Lexikon durchsuchen:
Stichwort | English | Beschreibung |
---|---|---|
Wohnflächenverordnung (WoFlV) | German ordinance on living space/(residential) floor area | Die Wohnflächenverordnung ist eine im Zusammenhang mit der Aufhebung des II. Wohnungsbaugesetzes stehende Nachfolgeverordnung des Teils der II. Berechnungsverordnung, der sich auf die Berechnung der Wohnfläche bezieht. Die Wohnflächenverordnung trat am 01.01.2004 in Kraft und muss lediglich angewendet werden bei der Ermittlung von Wohnflächen für Wohnungen, die nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoVG) öffentlich gefördert werden. Nach § 10 des WoVG muss die Größe der zu fördernden Wohnung entsprechend ihrer Zweckbestimmung angemessen sein. Nach § 19 WoVG ist die Wohnfläche die Summe der anrechenbaren Grundflächen der ausschließlich zur Wohnung gehörenden Räume. Zur Wohnfläche gehören nach der Wohnflächenverordnung auch die Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen, sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich räumlich mit einer Wohnung verbunden sind. Nicht zur Wohnfläche gehören Geschäftsräume und Räume, die den bauordnungsrechtlichen Anforderungen für eine Wohnnutzung nicht genügen. Die Wohnflächenverordnung gilt bundesweit, obwohl die Regelungskompetenz bei den Bundesländern liegt. Die Bundesländer bestimmen allerdings in Rahmenrichtlinien, welche Wohnungsgrößen nicht überschritten werden sollen, damit eine Förderung möglich ist. So ergibt sich aus den Förderrichtlinien des Landes Schleswig Holstein eine Größenbeschränkung
|